Fragen zu Politischer Bildung und Unterricht
(Partei-)Politische Werbung an Schulen
Aus der Sicht der Politischen Bildung ist es notwendig, sich auch mit politischer Werbung
auseinanderzusetzen und anhand dieser Schülerinnen und Schülern jene politische Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz zu vermitteln, die sie in die Lage versetzt, politische Werbung kritisch hinterfragen zu können (Absichten zu dekonstruieren, assoziative Zusammenhänge zu identifizieren usw.)
Das Rundschreiben Nr. 13/2008 "Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen" [pdf, 25 KB] (BMUKK-13.261/0056-III/3/2008) schließt den Besuch von Schulen durch Personen aus der Politik nicht grundsätzlich aus, problematisiert jedoch die latent präsente parteipolitische Werbung, die von solchen Personen ausgeht.
Für die Politische Bildung ist der Austausch mit politischen Akteurinnen und Akteuren auf jedem Fall von Interesse, gewährleistet muss jedoch die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses sein. Das heißt, die Einhaltung von Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot muss gegeben sein. Dargelegt und interpretiert werden diese Rahmenbedingungen u. a. in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7411/J-NR/2011 betr. "Schulbesuche von Politikerinnen und Politikern".